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Augustinus Steffen derzeit Richter des Zehnden Goms macht
kund und zu wissen, was machen und gestalten am Reden unten gemeldeten
Jahr und Tag zu Milibach in dem Haus des ehrsamen Johannis
Schiner, persönlich erschienen Johannis Glausen begleitet ..........
durch den weisen und gelehrten Herrn Joseph Antoni
Sigristen Schreiber handelnd vorgemeldeten Johannis Glausen wie
auch von dessen Bruder Christen Glausen einerseits,
anderseits der Freund und bescheidene Ignaz Glausen von
Milibach, anstatt und nehmen Maria Catarine Glausen, welche
auch gegenwärtig war, diese beiden Parteien sind endlich
nach langen Unterredungen in diesem hier nachfolgenden
Accord eingegangen. In Ausschau der Hinterlassenen fahrenden
Habschaft ihrer Schwester Anna als erstlich begehrt Maria Catarina
Glausen, dass sie das untere Wohnhaus ihr Leben lang ruhig
geniessen, nutzen und gebrauchen könne. Auch der Spicher bei
Ignaz Glausen Haus selben gleichfalls lebenslänglich zu gebrauchen
verlangt, aber das obere Haus behaltet sie Catherina wozu
solches in der schwersten Not, wann der Bach das andere in
Gefahr sollte setzen zu bewohnen. Zweitens begehrt sie Catherina
Glausen die zwei jungren Kühe voraus zu behalten
die ältern aber ihren zwei Brüdern zu überlassen, drittens
sofern sie Catherina etwas fahrendes von der Schwester Anna
Sache sollte ein Nutzen haben, solches ihr zu lassen, doch soll dieses
aufgeschrieben werden, item begehrt sie auch voraus ein Klafter
Heuet im Lehen, das übrige fahrende so ihr Schwester Anna hinter-
lassen, soll und ist nach laut dem Erbfall unter obgenanntenn drei
Geschwistern am 22. Tag November unten gemeldeten Jahr
brüderlich verteilt werden, wobei aber der, der durch diese
zwei Schwestern bei Herr Meier Thenen zu Grengiols gemachte
Accord oder Gegensatz, soll null und nichtig sein und gehalten
werden. Dieses obenstehende alles geschehen mit freiwilliger
Einwilligung dieser drei Geschwister und ihren Begleiter.
Noch weder in Gericht noch ausser demselben der wider zu
tun, noch handeln, sondern in wahrer brüderlicher Liebe
solches steif und stets zu halten, alles abgeschrieben abgehan-
delt in Gegenwart und Beiwohnung obgenannten Richter und
Herrn Vice Weibel Josef Clausen der Anzeiger zu
Ernen im Jahr tausend sieben hundert neun und sechzig
am 22. Tag November zu mehrere Zeugnis das Siegel
bei gestempelt ist.
Accord und Übereinkommnis wegen
denen hinterlassenen Farnissen und
Sachen der in kurz verstorbenen
Anna Clausen zu Milibach
gezeichnet am 22. November 1769
gehört Catharina Clausen
Augustus Steffen
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